Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen - allgemeine geschaeftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages

1.1 Mit Buchung (auch Reiseanmeldung genannt) bietet der Reisende der For You Travel den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Als Grundlage für das Reiseangebot gelten die Reisebeschreibung sowie ergänzende Informationen der For You Travel für die jeweilige Pauschalreise.

1.2 Internetausschreibungen und Prospekte (z.B. der Destinationen und Hotels), welche nicht von der For You Travel herausgegeben wurden, sind nicht verbindlich für die For You Travel und deren Leistungspflicht, außer dies wurde ausdrücklich mit dem Kunden als Gegenstand der Reiseausschreibung vereinbart.

1.3 Die Anmeldung der Pauschalreise kann telefonisch, per Fax, per Email, im Reisebüro oder über das Internet erfolgen.

1.4 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung der For You Travel zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. For You Travel wird dem Reisenden bei oder unverzüglich nach dem Vertragsabschluss eine auf einem dauerhaften Datenträger gespeicherte Reisebestätigung übermitteln.

1.5 Sollte der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung abweichen, so liegt ein neues Angebot seitens For You Travel vor, an das For You Travel für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist der For You Travel die Annahme erklärt. Dies kann auch durch Leistung der Anzahlung oder durch Reiseantritt geschehen.

1.6 Werden mehrere Reiseteilnehmer angemeldet, so hat der Anmelder für alle vertraglichen Verpflichtungen der in der Reiseanmeldung aufgeführten Teilnehmer einzustehen, sofern er diese durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.7 Die Reiseanmeldung, das Formblatt zur Information des Reisenden, die All- gemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Reisebestätigung, Rechnung, Sicherungsschein sowie sämtliche Reisedokumente werden grundsätzlich per Email versandt. Hierzu benutzt die For You Travel die bei Buchung hinterlegte Emailadresse.



2. Bezahlung

2.1 For You Travel hat zur Absicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung gemäß § 651r BGB abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird dem Anmelder mit der Reisebestätigung zugesandt.

2.2 Mit Erhalt der Reisebestätigung und Rechnung einschließlich des Sicherungsscheins bei Pauschalreisen ist der Kunde verpflichtet eine Anzahlung in Höhe von 35 % des Reisepreises zu leisten. Falls der Anzahlungsbetrag von 35% des Reisepreises unter EUR 50,00 liegt, sind EUR 50,00 pro Reiseteilnehmer als Anzahlungsbetrag fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht von For You Travel aus dem unter Ziffer 9.2 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei Reisebuchung ab 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis bei Buchung fällig. Bei Nur-Flugbuchungen werden mit Vertragsabschluss 100 % des Flugpreises fällig.

2.3 Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt direkt und ausschließlich an die For You Travel, auch wenn die Buchung über ein Reisebüro erfolgt ist. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der Buchungsnummer, welche auf der Reisebestätigung/Rechnung ersichtlich ist, auf die dort angegebene Kontoverbindung zu leisten.

2.4 Der Reisepreis kann per Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte (Visa, Mastercard) beglichen werden.
a) Die Zahlung per Lastschrift ist nur bis 56 Tage vor Reiseantritt möglich. Davon ausgenommen sind Reisen, bei welchen sich For You Travel ein Rücktrittsrecht nach Punkt 9.2(b) vorbehalten hat. In diesen Fällen ist die Restpreiszahlung erst mit Ablauf der Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts fällig.
Entscheiden Sie sich bei Buchung für eine Zahlung im Lastschriftverfahren SEPA Direct Debit (SDD), benötigen wir ein SEPA Mandat, das die Belastung Ihres Girokontos mit dem zu zahlenden Reisepreis (An- und auch Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Die Angabe Ihrer SEPA-Daten gelten automatisch als Auftragsmandat. For You Travel informiert Sie in der Regel auf der Reisebestätigung und Rechnung über den bevorstehenden Lastschrifteinzug (,,Pre-Notifikation"), spätestens jedoch bis zu einem Tag vor Fälligkeit der Lastschrift. Diese Information kann auch zugleich für mehrere Lastschrifteinzüge (z.B. Reisepreisanzahlung und die Restzahlung) im Voraus erfolgen.
b) For You Travel belastet das angegebene Konto oder die angegebene Kreditkarte des Kunden direkt nach Abschluss des Pauschalreisevertrages. Sollte durch Kundenverschulden eine Abbuchung vom angegebenen Konto nicht möglich sein, erhebt For You Travel eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von mindestens EUR 15,00, welche neben dem Reisepreis zu zahlen ist.

2.5 Stornierungs-, Umbuchungs- und Bearbeitungsgebühren sowie Rücklastschriftgebühren sind jeweils sofort fällig.

2.6 Falls der Kunde seine Zahlung zu den vereinbarten Terminen nicht leistet und For You Travel mahnen muss, ist For You Travel berechtigt dem Kunden eine Mahnkostenpauschale in Höhe von EUR 5,00 zu berechnen. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Zahlen Sie trotz Fristsetzung und Mahnung mit Rücktrittsandrohung den offenen Betrag nicht fristgerecht oder vollständig, behält sich For You Travel vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und die in Ziffer 6 pauschalierten Stornosätze von Ihnen einzufordern.

2.7 Es besteht nur ein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen bei vollständiger Bezahlung des Reisepreises.



3. Leistungen

3.1 Sonderwünsche des Kunden, welche über die konkrete Leistungsbeschreibung im Katalog oder die der Buchung zugrunde liegende Sonderausschreibung hinausgehen, sind für For You Travel nicht verbindlich. For You Travel wird sich bemühen, diese zu erfüllen.

3.2 Sondergepäck (z.B. Taucherausrüstungen; Surfboards; Ski- o. Golfgepäck u.ä.) kann nur nach Voranmeldung und nur gegen Aufpreis befördert werden. Die Kosten und Konditionen sind mit dem For You Travel Servicecenter vor Reisebuchung abzuklären. Der Aufpreis muss vom Kunden getragen werden. Dies gilt auch für die Bereitstellung eines Babybettes.

3.3 Alle Preise, welche in der Reiseausschreibung genannt werden, sind in EURO angegeben und gelten pro Person.

3.4 Bei Kinderermäßigungen ist das Alter am Tag der Reiserückkehr entscheidend und muss bei Buchung bereits angegeben werden.

3.5 In einigen Reiseländern berechnen Hotels für Kunden mit ständigem Wohnsitz in diesem Land abweichende Hoteltarife. Die Preise von For You Travel gelten daher ausschließlich für Kunden, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder in einem angrenzenden Nachbarland haben bzw. im Besitz einer ständigen Aufenthaltserlaubnis für eines dieser Länder sind. For You Travel haftet nicht für etwaige, vor Ort entstehende Mehrkosten.



4. Reisedokumente

4.1 Die Reisedokumente werden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises bis spätestens 7 Tage vor Abreise grundsätzlich per Email verschickt. Die Reisedokumente beinhalten in der Regel eine Reiseübersicht, Hotelvoucher, Transfervoucher sowie ein Dokument mit Informationen am Zielort. Ob die Reiseunterlagen Flugtickets enthalten, ist abhängig vom jeweiligen Flugleistungsträger. Bei elektronischen Flugtickets (Etix) wird dem Kunden der Filekey (Buchungsnummer beim Flugleistungsträger) mit den Reiseunterlagen mitgeteilt.

4.2 Der Reisende ist dafür verantwortlich, dass seine von ihm bei der Buchung gemachten Angaben korrekt sind, dass die Angaben auf der Buchungsbestätigung mit den Angaben im Personalausweis/Reisepass des jeweiligen Mitreisenden übereinstimmen und die versendeten Dokumente ihn auch erreichen können. Im Falle einer Änderung der Email- und/oder Postadresse ist der Kunde verpflichtet die Änderung For You Travel rechtzeitig mitzuteilen. Des Weiteren hat der Kunde dafür zu sorgen, dass seine Emailfiltereinstellungen eine elektronische Zustellung ermöglichen.



5. Leistungs- undPreisänderungen

5.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (außer der Reisepreis) von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von For You Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Gesamtzuschnitt der Reise ist dann beeinträchtigt, wenn deren Wert oder Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem vertraglich vorausgesetzten Nutzen aufgehoben oder gemindert ist. Dies bestimmt sich vor allem anhand der Reisedauer, der Reisezeit und des Reisepreises. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5.2 Für den Fall, dass wesentliche Reiseleistungen sich ändern oder einmal nicht erbracht werden können, wird For You Travel Sie unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. durch E- Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise informieren.

5.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von For You Travel gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
  • entweder die Änderung anzunehmen
  • oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
  • oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn For You Travel eine solche Reise angeboten hat.
Der Reisende hat die Wahl, auf die Mitteilung von For You Travel zu reagieren oder nicht. Wenn der Reisende gegenüber For You Travel reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich zurücktreten. Erklärt sich der Reisende nicht oder nicht innerhalb der ihm von For You Travel gesetzten angemessenen Frist, gilt das Angebot zur Vertragsänderung nach Ablauf der Frist als angenommen (§ 651g Abs. 2 BGB). Hierauf ist der Reisende in der Erklärung gemäß Ziff. 5.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

5.4 For You Travel behält sich vor, ausgeschriebene und bestätigte Preise für Flugpauschalreisen für den Fall nach Vertragsabschlusseintretender Erhöhung der Beförderungskosten oder der Erhöhung bestimmter Gebühren (z.B. Flughafen- und Sicherheitsgebühren) oder im Fall einer Änderung der für die Pauschalreise maßgeblichen Wechselkurse wie folgt anzupassen:
a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung der Treibstoffkosten kann For You Travel den Reisepreis um diesen Betrag erhöhen;
b) in anderen Fällen der Erhöhung der Treibstoffkosten werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. For You Travel kann den Reisepreis sodann um den sich daraus ergebenden Erhöhungsbetrag auf den Einzelplatz korrigieren;
c) werden bestehende Flughafen- und Sicherheitsgebühren gegenüber For You Travel erhöht, kann der Reisepreis auch um diesen Erhöhungsbetrag entsprechend angepasst werden.
d) Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn die zur Erhöhung/Anpassung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und für For You Travel auch nicht vorhersehbar waren.
e) Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig.
f) Im Falle einer Preisänderung um mehr als 8 % des Reisepreises gilt 5.3 entsprechend.

5.5 Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises von For You Travel verlangen, wenn und soweit sich die unter

5.4 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies unter entsprechender Anwendung von 5.4 a) - c) zu niedrigeren Kosten für For You Travel führt. Hat der Reisende hiernach mehr als den geschuldeten Betrag gezahlt, wird der Mehrbetrag abzüglich der entstandenen Verwaltungsausgaben von For You Travel erstattet.

5.6 For You Travel weist darauf hin, dass Direktflüge nicht automatisch ,,Non-Stop- Flüge" sind und insbesondere Zwischenlandungen mit einschließen können.



6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Pauschalreise zurücktreten. Falls der Kunde über ein Reisebüro/Reisevermittler gebucht hat, kann der Rücktritt auch gegenüber diesem erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei For You Travel. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. schriftlich, per Email, Telefax oder Post) zu erklären. Ein Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich als Reiserücktritt gewertet.

6.2 Auch während der Reise ist der Kunde berechtigt, die Kündigung des Pauschalreisevertrages zu erklären; in diesem Fall hat er sich zumindest die erhaltenen Reiseleistungen auf den Reisepreis anrechnen zu lassen. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder sonstiger zwingender Gründe nicht in Anspruch, so wird sich For You Travel bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6.3 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert For You Travel den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann For You Travel eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt des Reisenden nicht von For You Travel zu vertreten ist oder soweit nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind dann unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von For You Travel unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Eine zusätzliche Reiserücktrittskostenversicherung, deren Abschluss empfohlen wird, kann diese Rücktrittskosten im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen übernehmen.

6.4 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen und dessen, was For You Travel durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Dieser ist auf Verlangen des Reisenden von For You Travel zu begründen. For You Travel hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bezogen auf den Reisepreis wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
a) bei Flugpauschalreisen und Hotel-Buchungen:
bis zum 30.Tag vor Reisebeginn: 35 %
ab dem 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 65 %
ab dem 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 75 %
ab dem 7. bis 3. Tag vor Reisebeginn: 85 %
ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bis zum Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise: 95 %
des Reisepreises
b) bei Flug-Buchungen (nur Flug):
zu den Stornierungsgebühren des jeweiligen Flugleistungserbringers bzw. Flugleistungsvermittlers berechnen wir Ihnen EUR 30,00 pro betroffenem Reiseteilnehmer zur Abgeltung unseres eigenen Zusatzaufwandes.

6.5 Die Mindestrücktrittskosten betragen EUR 50,00 pro Person, unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts und der Art der Reise. Die vorgenannte Staffelung findet lediglich Anwendung bei Rücktrittskosten, die den Betrag von EUR 50,00 übersteigen.

6.6 Es bleibt Ihnen unbenommen, gegenüber For You Travel den Nachweis zu führen, dass ein wesentlich niedrigerer oder gar kein Schaden im Zusammenhang mit dem Rücktritt von der Pauschalreise entstanden ist.

6.7 For You Travel behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit For You Travel nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist For You Travel verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, konkret zu beziffern und zu begründen.

6.8 Ist For You Travel infolge eines Rücktritts des Reisenden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat dies unverzüglich, auf jeden Fall aber inner- halb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.



7. Umbuchungen / Ersatzpersonen

7.1 Flugumbuchungen sind nicht möglich. Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil For You Travel keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird auf Wunsch des Reisenden eine Änderung vorgenommen, kann For You Travel ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Das Umbuchungsentgelt beträgt EUR 40,00 pro Reisendem zzgl. entsprechender Mehrkosten und Aufpreise, die durch die Leistungsträger berechnet werden.

7.2 Ab 30 Tagen vor Reisebeginn können derartige Umbuchungswünsche des Reisenden, sofern deren Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rück- tritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gem. Ziffer 6.4 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651e BGB von For You Travel durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie For You Travel 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. For You Travel kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Kunden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson For You Travel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten tatsächlich entstehenden Mehrkosten. Über die entstandenen Mehrkosten erteilt For You Travel dem Reisenden einen Nachweis.



8. Reiseversicherungen

Eine Reiseversicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. For You Travel empfiehlt jedem Kunden bei Buchung eine Reiseversicherung, entweder eine Reiserücktrittskostenversicherung und/oder eine Reiseabbruch-/Reisekrankenversicherung separat abzuschließen.



9. Rücktritt und Kündigung durch For You Travel

9.1 For You Travel kann bei Vorliegendergesetzlichen Voraussetzungen des§ 651h Abs.4 BGB (bei Nichterreichen der im Vertrag angegebenen Mindestteilnehmerzahl; aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, wie z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg u.a.) vor Reisebeginn vom Pauschaulreisevertrag zurücktreten (stornieren).

9.2 Ein Rücktritt wegen Nichterreichens einer vereinbarten Mindestteilnehmerzahl ist
a) bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn,
b) bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen bis spätestens sieben Tage vor Reisebeginn und
c) bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen bis spätestens 48 Stunden vor Reisebeginn
möglich. For You Travel wird die Rücktrittserklärung dem Kunden unverzüglich zuleiten.

9.3 Macht For You Travel von seinem Rücktrittsrecht gemäß § 651h Abs. 4 Ziffer 1 oder 2 BGB Gebrauch, erhält der Reisende den bereits gezahlten Reisepreis innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.

9.4 Zusätzlich kann For You Travel in den folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Reise kündigen ohne Einhaltung einer Frist, falls der Kunde die Durchführung der Reise trotz Abmahnung (durch For You Travel oder die örtliche Vertretung) nachhaltig stört oder ein vertragswidriges Verhalten des Kunden vorliegt, welches die sofortige Aufhebung des Pauschalreisevertrages rechtfertigt (z.B. Zahlungseingang nicht fristgerecht, mangels Kontodeckung oder aufgrund Widerspruchs). Im Falle eines Rücktritts vor Reisebeginn aufgrund trotz Mahnung und Rücktrittsandrohung nicht erfolgter Zahlung(en) kann For You Travel den Pauschalreisevertrag zu den in Ziffer 6.4. genannten Rücktrittsgebühren stornieren. Im Falle einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen während der Pauschalreise behält For You Travel den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich aber den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die For You Travel aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt; einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Eventuell anfallende Mehrkosten für den Rücktransport sind vom Reisenden zu tragen.



10. Mitwirkungspflicht des Kunden/Obliegenheiten

10.1 Wird die Pauschalreise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Soweit For You Travel infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadenersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder dem Reisevermittler zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel direkt an For You Travel an dessen Sitz oder an den Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu melden. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von For You Travel wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10.2 Wird eine Pauschalreise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet For You Travel innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, dann kann der Reisende den Pauschalreisevertrag kündigen. Dem Reisenden ist zu empfehlen, die Kündigung schriftlich (oder auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert) zu erklären. Entsprechendes gilt, wenn dem Reisenden die Pauschalreise infolge eines Mangels aus wichtigem und For You Travel erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von For You Travel verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

10.3 Schäden, Zustellungsverzögerungen oder Verlust von Reisegepäck müssen unverzüglich an Ort und Stelle (Flughafen) mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zu- ständigen Fluggesellschaft angezeigt werden. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen sieben Tagen, bei Gepäckverspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck immer der Reiseleitung anzuzeigen.



11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Pauschalreise hat der Reisende nach der Beendigung der Pauschalreise geltend zu machen.

11.2 Die Geltendmachung soll gegenüber For You Travel unter der am Schluss dieser AGB angegebenen Anschrift erfolgen. Eine Geltendmachung kann auch beim Reisevermittler, bei dem die Pauschalreise gebucht worden ist, erklärt werden.

11.3 Alle vertraglichen Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren.

11.4 Ansprüche des Reisenden nach § 651i Abs. 3 BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von For You Travel oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von For You Travel beruhen, verjähren ebenfalls in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von For You Travel oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von For You Travel beruhen.

11.5 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

11.6 Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem For You Travel oder dessen Haftpflichtversicherung die Ansprüche schriftlich oder in Textform zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung ein.

11.7 Leistungsträger, Reiseleitungen, das Flug- und Schalterpersonal, andere örtliche Vertretungen sind zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen nicht bevollmächtigt. Auch sind sie und der Reisevermittler nicht berechtigt, Ansprüche im Namen von For You Travel anzuerkennen.

11.8 Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass For You Travel nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle sind:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. Straßburger Str. 8, 77694 Kehl,
Tel. +4978517957940, Fax +4978517957941
Internet: verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher- schlichter.de
For You Travel weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.



12. Beschränkung der Haftung

12.1 Die vertragliche Haftung von For You Travel für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

12.2 Die deliktische Haftung von For You Travel für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. For You Travel empfiehlt den Kunden daher den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung. Darüber hinausgehende etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen sind davon nicht berührt.

12.3 For You Travel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von For You Travel sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
For You Travel haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.

12.4 Die Haftung von For You Travel ist ausgeschlossen oder beschränkt, wenn aufgrund internationaler Abkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die Leistungen des Leistungsträgers, der für den Schaden verantwortlich ist, anzuwenden sind, dessen Haftung ebenso ausgeschlossen oder beschränkt ist.

12.5 Die Abtretung von Ansprüchen gegen For You Travel, deren Rechtsgrund in Leistungsstörungen liegt, ist ausgeschlossen.

12.6 Der Reisende ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.



13. Pass, - Visa, und Gesundheitsbestimmungen

13.1 For You Travel wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visa-Erfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

13.2 For You Travel haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende For You Travel mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass For You Travel die Verzögerung zu vertreten oder eigene Pflichten verletzt hat.

13.3 Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, evtl. erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich. Dem Reisenden wird empfohlen, sich rechtzeitig über notwendige Prophylaxe bei seinem Arzt, einem Tropeninstitut oder einer Gesundheitsbehörde hinsichtlich des Urlaubsortes zu erkundigen. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden, es sei denn, sie sind durch schuldhafte Falschinformation von For You Travel bedingt. Bei der Zurückweisung des Kunden aufgrund sonstiger Umstände durch Behörden im In- und Ausland haftet For You Travel nicht.

13.4 Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab dem 26. Juni 2012 ungültig und das Kind ist nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigt. Somit müssen ab diesem Stichtag alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Auch bei einer Reise in Schengen-Länder sollte ein entsprechender Ausweis des Kindes mitgeführt werden.



14. Informationen über ausführendes Luftfahrtunternehmen und Transfers

14.1 Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen verpflichtet For You Travel, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Pauschalreise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird For You Travel dem Reisenden zumindest die Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität der Fluggesellschaft feststeht, wird diese dem Reisenden mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird For You Travel den Reisenden so rasch wie möglich unterrichten. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften (sogenannte ,,Black-List") sowie die Liste der vom Luftfahrt- Bundesamt genehmigten Luftfahrtunternehmen sind als PDF-Dateien über die Internetseite www.lba.de in ihrer jeweils aktuellen Fassung für den Reisenden abruf- bar.

14.2 Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung, des Fluggerätes, der Fluggesellschaft sowie Zwischenlandungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtzuschnitt der Reise dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise ist dann beeinträchtigt, wenn deren Wert oder deren Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Nutzen aufgehoben oder gemindert ist. Dies bestimmt sich vor allem anhand der Reisedauer, der Reisezeit und anhand des Reisepreises.

14.3 Kann dem Reisenden aufgrund von Umständen, die allein in seiner Person liegen, seitens For You Travel eine Flugplanänderung nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt werden, so ist For You Travel für alle daraus resultierenden Schäden nicht haftbar, sofern alles Zumutbare unternommen wurde, um einen Zugang beim Reisenden zu bewirken. In diesem Zusammenhang ist der Reisende im Rahmen seiner bestehenden Mitwirkungspflicht gehalten, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass er auch kurzfristige Änderungen mitgeteilt bekommen kann.

14.4 Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr haben beim Flug keinen Sitzplatzanspruch, sofern für diese nur eine pauschale Bearbeitungsgebühr entrichtet wurde. Auch besteht für Kinder im Alter bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr grundsätzlich kein Anspruch auf die Beförderung von Freigepäck.

14.5 Im Rahmen der vereinbarten Flugleistungen werden bis zu 20 kg Gepäck sowie kleines Handgepäck pro Person kostenfrei befördert. Sondergepäck (Sportgeräte, Golf- und Tauchausrüstung, Rollstühle u.ä.) kann nur nach entsprechender Voranmeldung bei der jeweiligen Fluggesellschaft mit befördert werden. Die Weiterbeförderung vom Flughafen zum Hotel und umgekehrt obliegt sodann dem Reisenden. Dadurch entstehende zusätzliche Kosten hat der Reisende zu tragen.



15. Schlussbestimmungen

15.1 Einzelheiten der Reise- und Hotelbeschreibung von For You Travel entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Erkennbare Druck- und Rechenfehler, For You Travel nicht zu vertreten hat, z.B. weil sie durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände verursacht wurden, berechtigen For You Travel zur Anfechtung seiner Willenserklärung, die zum Abschluss des Pauschalreisevertrages geführt hat.

15.2 Personenbezogene Daten, welche Sie uns im Rahmen der Reisebuchung und -abwicklung zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Wir verweisen auf das Ihnen gemeinsam mit der Reisebestätigung überreichte Datenschutz-Informationsblatt.

15.3 Auf den Pauchalreisevertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Vertragssprache ist Deutsch.

15.4 Der Reisende kann For You Travel an seinem Geschäftssitzin Düsseldorf verklagen. Für Klagen von For You Travel gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von For You Travel maßgebend.

15.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den geschlossenen Pauschalreisevertrag anzuwenden sind, etwas anderes zu Gunsten des Reisenden ergibt oder, wenn und soweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind, als die vorgenannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

15.6 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gleiches gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

15.7 Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für das (dynamische Produkt FOR) der Marke For You Travel.

Veranstalter:

For You Travel GmbH
Schwanenstr. 21
40721 Hilden
Tel. +49 (0)2103 90 778 0
E-Mail: info@foryoutravel.de
HRB 70809 AG Düsseldorf

Stand: Juni 2018

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